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Familienpsychologische Gutachten

Wenn Familien sich mit Konflikten an das Familiengericht wenden, sind die Möglichkeiten, deren Probleme zu bewältigen, in der Regel erschöpft. Familienrichter sollen in diesen familiären Krisen eine Entscheidung herbeiführen, die dem Wohl der Kinder dient. Die komplexen familiären Strukturen sind aber gerade in konflikthaften Familien nicht so einfach zu durchdringen. In hochstrittigen Fällen werden deshalb Psychologen als Sachverständige vom Familiengericht hinzugezogen, da die Psychologie als empirische Wissenschaft über inhaltliches Wissen und methodische Kenntnisse zur Beantwortung familienrechtlicher Fragestellungen verfügt.

Familienpsychologische Gutachten dienen somit der Vorbereitung und Unterstützung von wichtigen Entscheidungen. Die psychologische Sacherständige richtet ihr Diagnostizieren an der Fragestellung des Auftraggebers, nämlich des Familiengerichtes, aus.

Dessen meist globale Fragestellung (z. B. „Sind die Kindeseltern erziehungsfähig?“) wird zunächst in mehrere psychologische Fragen aufgefächert und übersetzt (z. B. „Welche Erfahrungen prägten die Mutter und den Vater während ihres Aufwachsens?“ „Wie kamen die Eltern bisher ihrer Erziehungsverantwortung nach?“).

Mit diesen wird die diagnostische Arbeit strukturiert und geplant, bevor die eigentlichen Untersuchungen durchgeführt werden. Zu diesen zählen Einzelgespräche mit den Eltern und je nach Alter auch mit dem Kind oder den Kindern, Verhaltens- und Interaktionsbeobachtungen von Eltern und Kindern, evtl. psychologische Testverfahren oder Gespräche mit weiteren zentralen Bezugspersonen (z. B. ErzieherInnen, LehrerInnen).

Alle Ergebnisse aus diesen Untersuchungen werden später im schriftlichen Gutachten dargestellt, bevor die Sachverständige im Befund alle Informationen zur Beantwortung der psychologischen Fragen und damit der Fragestellung des Auftraggebers kombiniert.

Je nach Fragestellung wird eine entscheidungsorientierte Empfehlung ausgesprochen, in der die sich bietenden Möglichkeiten aufgezeigt und mögliche Folgen beschrieben werden

Im Rahmen mancher familienpsychologischer Gutachten müssen Aussagen psychologisch überprüft werden. Dabei werden Aussagefähigkeit, Aussagequalität und Aussagezuverlässigkeit beurteilt. Der Rekonstruktion der Aussageentstehung kommt in der aussagepsychologischen Begutachtung eine besondere Bedeutung zu.

Mediation

Mediation ist ein Weg, Konflikte außergerichtlich zu lösen. Mediation will die Betroffenen auch in schwierigen Lebenssituationen zu eigenen Entscheidungen befähigen, indem Gesprächs- und Verhandlungsbereitschaft geschaffen oder wiederhergestellt wird. Die Konfliktpartner suchen nach einer Einigung, die von beiden als fair akzeptiert werden kann. Ergebnisse von Mediationen sind nicht richtig oder falsch, sondern nur dann gut, wenn sie von beiden Partnern als fair und stimmig erlebt werden und wenn in Familienkonflikten nicht über Kinder, sondern für Kinder verhandelt wurde.

Die Aufgabe einer Mediatorin ist es dabei, als neutrale dritte Person für beide Konfliktpartner da zu sein und trotz aller Spannungen einen Dialog zu ermöglichen.

Ziel ist eine verbindliche Vereinbarung, die notariell beurkundet werden kann.

Praktikum

Ein Praktikum in der Sachverständigenpraxis im Rahmen eines Studiums etc. ist nicht möglich.
Bitte sehen Sie von entsprechenden Anfragen ab.